Dorfentwicklung Billingshausen: Förderstichtag 15.09.2018
Grundstückseigentümer in der Ortschaft Billingshausen haben bis zum 15.09.2018 die Möglichkeit, Anträge auf Förderung eines umfangreichen Erneuerungsvorhabens im Rahmen der Dorfentwicklung zu stellen. Eigentümer, die an ihrem Gebäude oder im umliegenden Freiraum beispielsweise Sanierungs- und Gestaltungsmaßnahmen mit Außenhüllenerneuerungen (Dach, Fassade, Fenster u.a.) planen, werden kostenfrei und unverbindlich beraten und in ihrer Planung unterstützt.
Eine Förderung wird Ihnen als nicht rückzahlbare Zuwendung gestattet. Der Fördersatz ist abhängig von der Maßnahme und ist im Einzelfall festzustellen. Es bieten sich Ihnen reizvolle Fördermöglichkeiten, die wir Ihnen auszugsweise vorstellen:
- Erhaltung und (Um-)Gestaltung von Gebäuden mit ortsbildprägendem Charakter bzw. hin zu einem ortsbildprägenden Erscheinungsbild einschließlich Hof-, Garten-, Grünfläche
- Anpassung von Gebäuden land- und forstwirtschaftlicher Betriebe an die Erfordernisse zeitgemäßen Wohnens und Arbeitens
- Umnutzung von Gebäuden auch land- und forstwirtschaftlicher Betriebe
- Revitalisierung ungenutzter und leerstehender ortsbildprägender Bausubstanz
- Abbrüche für Folgemaßnahmen oder sich einfügende Neubauten im Sinne der Dorfentwicklungsziele
Kontaktieren Sie für nähere Informationen und zur Vereinbarung eines Beratungstermins bitte Herrn Melnikow, melnikow@bovenden.de, Tel.: 0551/8201-191 oder Frau Ackerhans, ackerhans@bovenden.de, Tel.: 0551/8201-192.
Nutzen Sie Ihre Möglichkeit, Anträge auf Förderung zu stellen und helfen Sie mit, die ländliche Vielfalt zu erhalten und weiterzuentwickeln.