Das Kinder- und Jugendbüro Bovenden ist jetzt offiziell Förderstelle des Sonderfonds „DabeiSein!“. Aus diesem Sonderfonds werden Bildungs- und Freizeitmaßnahmen für Kinder aus finanziell benachteiligten Familien gefördert. Die Zuschüsse werden vor allem gewährt für Jugend- und Familienfreizeiten, Erholungsmaßnahmen, Kursgebühren für Musik- und Kunstschulen, Nachhilfeunterricht und Klassenfahrten. Anträge können einmal jährlich von Alleinerziehenden und Familien mit Kindern gestellt werden, deren gewöhnlicher Aufenthalt sich in Niedersachsen befindet. Die Gewährung einer Hilfe ist grundsätzlich für jedes Kind nur alle 2 Jahre möglich. Anträge und Nachweise können beim Kinder- und Jugendbüro des Flecken Bovenden eingereicht werden und werden dann zur Entscheidung an das Stiftungsbüro des Sonderfonds „DabeiSein!“ weitergeleitet.
Mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten können auch Schulen und Kindertagesstätten Zuschussanträge direkt stellen. Mittel aus dem Sonderfonds „DabeiSein!“ erhalten insbesondere Empfänger von Sozialleistungen nach dem SGB II, dem SGB XII, dem Asylbewerberleistungsgesetz oder auch nach dem Wohngeldgesetz. Aber auch Personen, deren Bruttobezüge nicht höher sind als das 2 ½-fache bzw. bei Alleinstehenden als das 4 ½-fache des Regelsatzes nach dem SGB II.
Entsprechende Unterlagen und Informationen sind über das Kinder- und Jugendbüro des Flecken Bovenden, Telefon: 0551/8201-134, oder auch 0551/8201-0 bzw. per E-Mail:
flecken@bovenden.de erhältlich.