Zentrales Anmeldeverfahren
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Zentrales Anmeldeverfahren für Kindertagesstättenplätze
Im Flecken Bovenden gibt es ein zentrales Anmeldeverfahren für Kindertagesstättenplätze. Damit wird die Suche nach geeigneten Betreuungsplätzen deutlich erleichtert. Nach der kostenfreien Registrierung und Anmeldung können die gewünschten Plätze direkt online angefragt werden.
Im Portal kann man sich über Betreuungsanbieter, deren Öffnungszeiten und pädagogischen Angebote informieren. Nach der Registrierung und Anmeldung im Portal, haben Sie dann die Möglichkeit, direkt online, ganz bequem von zu Hause bzw. vom Computer aus, Platzanfragen an die gewünschten Einrichtungen zu stellen – bis zu drei parallel.
Der Vorteil ist eine transparente und verlässliche Vergabe der Betreuungsplätze. Der Zeitaufwand für Sie wird minimiert und aufwändiges Ausfüllen von Formularen bei mehreren Kindertagesstätten wird erspart. Liegt ein Betreuungsangebot einer Einrichtung vor, entscheiden Sie in einer bestimmten Frist selbst über die Annahme oder die Ablehnung. Selbstverständlich können Sie sich auch persönlich bei einer Einrichtung anmelden. Spätestens beim Vertragsabschluss lernen Sie und die Einrichtung sich kennen.
Durch verschiedene Einstellungen wird garantiert, dass Sie nur einen Platz bekommen und nicht mehrere Angebote, während andere Familien leer ausgehen.
Stichtage für die Anmeldung
Die Anmeldung für ein Kindergartenjahr (Beginn August) sollte bis zum 30. September des Vorjahres über das Elternportal vorgenommen werden. Die Einrichtungsleiterinnen sprechen bis 31. Oktober die Reservierungen für die Kindergartenplätze und bis 30. November für die Krippenplätze aus. Sollte eine Anmeldung nach dem 30. September eingehen bedeutet dieses nicht, dass Sie für das Folgejahr keinen Platz mehr erhalten. Es kann aber vorkommen, dass in der Wunscheinrichtung alle Plätze belegt sind.
Die Termine gelten nicht für eine Anmeldung im Hort, hier gibt es keine festen Sichttage.
Bitte beachten Sie
Bitte beachten Sie, dass Ihnen bei einer Zusage eines Krippenplatzes nicht automatisch einen Kindergartenplatz in derselben Einrichtung zusteht. Ein Kindergartenplatz muss ebenfalls über das Elternportal angefragt werden.
Weiterhin gibt es zu beachten, dass aufgrund vertraglicher Regelungen die vorhandenen Plätze zunächst an Kinder vergeben werden dürfen, die in diesem Bereich mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Sollten dann noch freie Plätze zur Verfügung stehen, können diese an Kinder aus anderen Ortsteilen vergeben werden.