Leerung der Abfallbehälter bereits ab 05:00 Uhr
Der Landkreis Göttingen teilt mit, dass die Leerung von Abfallbehältern im Gebiet des Landkreises ab sofort ab 05:00 Uhr morgens beginnt.
Hintergrund ist das aktuelle Corona-Geschehen. Die geltenden Kontaktbeschränkungen müssen auch bei den Beschäftigten der Entsorgungsunternehmen eingehalten und Infektionsrisiken minimiert werden. Das erfordert eine zeitliche Ausdehnung des Leerungszeitraums.
Ziel der Maßnahme ist es, die Beschäftigten der beauftragten Unternehmen zu schützen und Personalausfälle aufgrund von Covid-19-Infektionen zu vermeiden. Damit soll so lange wie möglich die Abfallentsorgung aufrechterhalten bleiben.
Der Landkreis Göttingen empfiehlt, zu leerende Behälter und Wertstoffe am Vorabend des Leerungstages bereit zu stellen. Die Lärmschutzverordnung ermöglicht einen früheren Beginn der Leerungen, wenn dies zur Abwendung einer Gefahr für die Allgemeinheit oder im sonstigen öffentlichen Interesse erforderlich ist.
Es gibt derzeit keine Einschränkungen bei allen Abfuhrleistungen der Abfallwirtschaften Göttingen und Osterode (Holsysteme). Lediglich einzelne Bringsysteme – wie die mobile Schadstoffsammlung im Bereich Göttingen, die Grüngutabfuhr im Bereich Osterode oder die private Anlieferung bei den Recyclinghöfen – stehen bekanntlich aufgrund der geltenden Kontaktbe-schränkungen nicht wie gewohnt zur Verfügung.
Für Rückfragen stehen die Abfallberatungen zur Verfügung:
- Abfallwirtschaft Göttingen – Telefon 0551 525-2473 E-Mail abfallberatung-goe@landkreisgoettingen.de,
- Abfallwirtschaft Osterode am Harz – Telefon 05522 96 04 777 E-Mail abfallberatung-oha@landkreisgoettingen.de.
Allgemeine Hinweise zum Thema Coronavirus:
Alle Details zum Coronavirus und zur Lage in Stadt und Landkreis Göttingen gibt es im Liveticker.
Für Fragen und Hinweise zum Thema Coronavirus haben Stadt und Landkreis Göttingen ein Bürgertelefon eingerichtet: Telefon 0551 70 75-100. Es ist von Montag bis Sonntag täglich von 08:00 bis 13:00 Uhr und von 15:00 bis 18:00 Uhr erreichbar. Eine medizinische Beratung findet nicht statt, das Bürgertelefon ist kein Ersatz für den Kontakt zur Hausärztin / zum Hausarzt.
Bei Verdacht auf eine Infektion wenden sich Betroffene telefonisch an die Hausärztin oder den Hausarzt.
Die Testzentren der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen dürfen nicht eigenmächtig aufgesucht werden. Dort werden ausschließlich Personen getestet, die zuvor von ihrer Hausärztin oder ihrem Hausarzt verbindlich angemeldet wurden.
Für Gewerbetreibende bietet die Wirtschaftsförderung Region Göttingen WRG Informationen auf ihrer Webseite an und ist für Fragen erreichbar unter Telefon 0551 525-4980. Gesonderte Informationen für Selbstständige und Freiberufler sind auf der Webseite des Landkreises eingestellt.
Die Betreuung und Versorgung Hilfebedürftiger wird in den Städten und Gemeinden des Landkreises Göttingen über ehrenamtliche Strukturen – Ortsräte, Familienzentren, Seniorenobleute, Nachbarschaftshilfen, Bürgerinitiativen, Vereine, aber auch Privatpersonen und andere – gewährleistet. Einkaufen und die Versorgung mit Lebensmitteln, Begleitung zu Arztterminen oder Gänge in die Apotheke, bis hin zur Unterstützung im Alltag werden so organisiert. Der Kontakt kann über die örtlichen Rathäuser und Gemeindeverwaltungen hergestellt werden.
Es wird empfohlen, die kostenlose KATWARN-App von Landkreis und Stadt Göttingen für das Smartphone oder den Tablet-PC herunterzuladen. Hier werden wesentliche Nachrichten und Warnungen eingestellt. Sie steht im jeweiligen App-Store bereit.