Straßenwinterdienst im Flecken Bovenden
Der Straßenwinterdienst in den acht Ortschaften des Flecken Bovenden erfolgt auf öffentlichen Straßen, an Bushaltestellen und auf Fußgängerüberwegen. Der Winterdienst ist in die Dringlichkeitsstufen 1, 2 und 3 eingeteilt, wonach die Dringlichkeitsstufe 1 die höchste Priorität hat.
Der Einsatz des öffentlichen Straßenwinterdienstes erfolgt entsprechend herrschender Witterung / Wetterlage im Rahmen einer angeordneten Rufbereitschaft des Betriebshofleiters des Flecken Bovenden. Bereitschaftsdienst gibt es dann in der Regel zwischen 4 Uhr morgens und 20 Uhr abends. Ein Straßenkontrolleur des Flecken Bovenden stellt während seines Bereitschaftsdienstes fest, wo Winterdienst erforderlich ist. Die Einsatzleute in den Ortschaften werden per Mobilfunk benachrichtigt.
Aufgrund allgemeiner Rechtsprechung ist der Flecken Bovenden verpflichtet, nur auf Straßen, die nachstehend in der Dringlichkeitsstufe 1 erfasst sind, einen Winterdienst zu organisieren und entsprechend durchzuführen!
Dringlichkeitsstufe 1:
Ortsdurchfahrten von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen,
Straßen, auf denen öffentlicher Personennahverkehr (Buslinien) stattfindet,
Busbuchten und Bushaltestellen mit dem dazugehörigen Gehweganteil,
Gekennzeichnete Fußgängerüberwege (Zebrastreifen),
Verkehrswichtige und zugleich gefährliche Straßenstellen.
Dringlichkeitsstufe 2:
Straßen zu Gewerbe- und Industriegebieten,
Verbindungs- und Wohnsammelstraßen mit nicht unbedeutendem Verkehr,
Straßen mit nennenswerten Steigungen und Gefällstrecken.
Dringlichkeitsstufe 3:
alle übrigen Gemeindestraßen und sonstigen Verkehrsflächen
In der Dringlichkeitsstufe 3 werden nur in Ausnahmefällen - wie Eisregen, überfrierende Nässe oder fortdauernder Schneeglätte - die betroffenen Straßenstellen gestreut oder bei großen Schneehöhen geräumt.
In den Ortschaften wird im Einsatzfall in der Dringlichkeitsstufe 1 geräumt und/oder gestreut. Damit soll möglichst schnell der morgendliche und abendliche Berufsverkehr abgedeckt und gewährleistet sein. Wie die Praxis zeigt, hält sich das Wetter oft nicht an solche Vorgaben.
In den Dringlichkeitsstufe 2 und 3 kann der Flecken Bovenden auf freiwilliger Basis und im Rahmen seiner finanziellen und personellen Möglichkeiten einen Winterdienst durchführen – eine Verpflichtung hierzu besteht nicht. Nach Abhandlung der Dringlichkeitsstufe 1 wird entschieden, ob und in welcher Ortschaft ein Einsatz in Dringlichkeitsstufe 2 erfolgen muss. Lange Winter zeigen, wie schnell sich Einsatz- und Streumaterialkosten verdoppeln und verdreifachen können…
Bei Schnee und Eis - so die Rechtssprechung - ist eine den Straßenverhältnissen angepasste Fahrweise vom Autofahrer gefordert - notfalls ist sogar anzuhalten. Zudem sind Autofahrer vom Gesetzgeber her jetzt auch verpflichtet, bei Fahrten im Winter und bei Schnee und Eis eine geeignete Winterbereifung aufzuziehen.
Stand: 05.12.2011.