Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Hundesteuer für das Kalenderjahr 2012
Gemäß § 14 des Nds. Kommunalabgabengesetzes (NKAG) in der zurzeit geltenden Fassung werden hiermit die Hundesteuer für den Abrechnungszeitraum (Kalenderjahr) 2012 durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt. Ein Bescheid wird nicht erteilt.
Gebührenpflichtige entrichten bitte die Hundesteuer ohne besondere Aufforderung weiterhin bei Fälligkeit und mit den Beträgen, die sich aus dem letzten vor dieser öffentlichen Bekanntmachung erteilten Bescheid über Grundbesitzabgaben ergeben, an die Gemeinde Bovenden.
Die Hundesteuer wird bei Gebührenpflichtigen, die der Gemeindekasse Bovenden widerruflich eine Einzugsermächtigung erteilt haben, abgebucht.
Gebührenpflichtige, die der Gemeindekasse Bovenden keine Einzugsermächtigung erteilt haben, entrichten die Hundesteuer bitte unter Angabe der Finanzadresse.
Für die Abgabenschuldner treten mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, als wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Abgabenbescheid zugegangen wäre.
In Vertretung
Brandes