Häusliche Gewalt und Frauenhaus in Corona-Zeiten
Zur Zunahme Häuslicher Gewalt als Folge der Einschränkungen im öffentlichen Leben zur Vermeidung der Ausbreitung des Corona- Virus lässt sich aus unserer Sicht zum jetzigen Zeitpunkt keine belastbare Aussage machen.
Grundsätzlich lässt allein die Anzahl der Beratungen und der aufgenommen Frauen und Kinder im Frauenhaus keine unmittelbare Schlussfolgerung auf das Ansteigen von Fällen Häuslicher Gewalt zu. Bei der Polizei ließen sich eventuell aktuelle Fallzahlen von Einsätzen zu Delikten Häuslicher Gewalt erfragen.
Zurzeit können wir in Bezug auf die Aufnahmen im Frauenhaus sagen, dass große Schwankungen bei der Anzahl der aufgenommen Frauen und Kinder im Haus ganz normal sind. Zu unserer Belegung im Februar bis Mitte März ist zu bemerken, dass wir zu der Zeit weniger Aufnahmen als gewöhnlich hatten, was der allgemeinen Verunsicherung der Bevölkerung und der Sorge vor Ansteckung in einer Gemeinschaftseinrichtung zugeschrieben werden kann. Am vergangenen Wochenende hatten wir viele Aufnahmen. Dies geschieht aber auch in „normalen“ Zeiten. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten.
Da viele Einrichtungen und Beratungsstellen zurzeit nicht arbeiten oder nicht bekannt ist, ob und wie sie erreichbar sind, erfolgt die Vermittlung von gewaltbetroffenen Frauen im Moment größtenteils über die Polizei nach Einsätzen bei akuter Gewalt. Damit bleiben gewaltbetroffene Frauen, bei denen nicht die Polizei eingeschaltet wird, unterversorgt.
Für diese Frauen braucht es eine leicht zugängliche Information der zurzeit arbeitenden Beratungsstellen und Unterstützungsangebote mit Angabe der momentanen Erreichbarkeit. Es ist äußerst wichtig, diese Frauen in ihren momentanen isolierten Situation nicht alleine zu lassen!
Aktuell haben wir im Frauenhaus noch freie Plätze und können gewaltbetroffenen Frauen und Kindern in Akutsituationen Unterkunft und Betreuung anbieten. Zum Schutz der Frauen und Kinder im Haus darf allerdings keine Aufnahme von Frauen aus häuslichen Quarantänesituationen erfolgen. Auch Personen aus Risikogebieten und/ oder mit typischen Krankheitsanzeichen können wir nicht aufnehmen. Es besteht in diesen Fällen grundsätzlich die Möglichkeit, den Täter von der Polizei aus der Wohnung weisen zu lassen. Dies ist als Gewaltschutzmaßnahme in vielen Fällen erfahrungsgemäß allerdings nicht möglich oder nicht ausreichend. Für Frauen aus diesen Situationen werden separate Unterbringungsmöglichkeiten benötigt, in denen die Betroffenen mit ihren Kindern vorübergehend unterkommen können.
Im Frauenhaus selber setzen wir alle Maßnahmen zur Vermeidung von Ansteckung - Hygieneregeln, Vermeidung direkter Kontakte, weitestgehende Trennung der Nutzung von Gemeinschaftsräumen etc.- bestmöglich um, um die Gesundheit von Bewohnerinnen, Kindern und Mitarbeiterinnen aufrecht zu erhalten.