Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum
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Bei einer Veranstaltung im öffentlichen Verkehrsraum wird nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) "die Straße mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen". Wer eine Veranstaltung durchführen will, benötigt daher eine spezielle Erlaubnis.
Eine derartige Erlaubnis kommt insbesondere für motorsportliche Veranstaltungen, Oldtimer-Veranstaltungen, sportlichen Veranstaltungen, Volkswanderungen, Umzüge, Straßenfeste, Traditionsveranstaltungen und Märkte in Frage.
Zuständig für die Erteilung einer Erlaubnis nach § 29 Abs. 2 StVO ist die Straßenverkehrsbehörde.
Für den Bereich des Flecken Bovenden ist die Zuständigkeit wie folgt geregelt:
Für Veranstaltungen, die ausschließlich auf Gemeindestraßen stattfinden, ist der Flecken Bovenden zuständig.
Ist eine Bundes-, Landes- oder Kreisstraße mit betroffen, so ist der Landkreis Göttingen Genehmigungsbehörde.
Voraussetzung für die Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichen Straßen ist, dass
- sich die Veranstaltung mit dem allgemeinen Verkehr vereinbaren lässt,
- bei einem Umzug die Strecken geeignet sind,
- ausreichende Sicherungsmaßnahmen getroffen werden,
- ein Veranstalter die Veranstaltung verantwortlich organisiert und durchführt,
- ausreichender Versicherungsschutz besteht.
Es ist ein schriftlicher Antrag zu stellen, die Verwendung eines Vordruckes ist nicht vorgeschrieben.
Folgende Angaben sind aber erforderlich:
- Kontaktdaten des Antragstellers/der Antragstellerin
- Kontaktdaten des/der verantwortlichen Ansprechpartners/Ansprechpartnerin
- Angaben zur Veranstaltung (örtliche Lage, bei Umzügen auch zum Streckenverlauf)
Die Gebühr für die Erlaubnis beträgt zwischen 10,20 Euro und 767,00 Euro.