Standesamt
Wiederannahme eines früheren Namens nach Auflösung der Ehe
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Herr C. Lüer | 0551 8201-160 | ![]() |
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Ehegatten können nach Auflösung der Ehe durch Tod oder rechtskräftige Scheidung ihren Geburtsnamen oder den Namen aus einer früheren Ehe ohne jede Frist wieder annehmen.
Vorzulegen sind der Personalausweis oder Reisepass sowie eine aktuelle Eheurkunde der aufgelösten Ehe mit Auflösungsvermerk mit.
Diese Urkunde erhalten Sie bei Ihrem Heirats-Standesamt. Wenn Sie in Bovenden geheiratet haben, benötigen Sie lediglich Ihren Ausweis.
Die Erklärung muss vor dem Standesbeamten abgegeben werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
gültiger Bundespersonalausweis
Wenn Sie nicht in Bovenden geheiratet haben, bringen Sie bitte eine aktuelle Eheurkunde mit Auflösungsvermerk mit.
Welche Gebühren fallen an?
25,00 EUR