Gefahrenabwehr und Feuerschutz
Feuerwehrangelegenheiten
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Herr F. Kopp | 0551 8201-112 | ![]() |
![]() |
Der Flecken Bovenden ist nach dem Niedersächsischen Brandschutzgesetz für den Brandschutz im Gemeindegebiet zuständig.
Hierfür bestehen Freiwillige Feuerwehren in den Ortschaften.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Gebühren fallen an?
Rechtsgrundlage
Nieders. Brandschutzgesetz