Sondernutzungen an und auf öffentlichen Straßen
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Eine Sondernutzung ist jede Nutzung von öffentlichem Verkehrsraum über den normalen Gebrauch hinaus und bedarf einer besonderen Erlaubnis. Sondernutzungen ergeben sich u. a. durch die Aufstellung von Containern oder Gerüsten. Aber auch die Lagerung von Materialen oder Informationsstände sind als Sondernutzungen genehmigungspflichtig.
Bei einer Sondernutzung ist zu beachten, dass die normale Nutzung der öffentlichen Verkehrsfläche so gering wie möglich beeinträchtigt wird. Hierzu können entsprechende Auflagen in die Erlaubnis aufgenommen werden.
Unterschriebener Antrag mit Lageskizze.
Die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis ist gebührenpflichtig. Die für die jeweilige Nutzung zu erhebende Gebühr ist in der Sondernutzungsgebührensatzung festgelegt.
Niedersächsisches Straßengesetz
Sondernutzungssatzung
Sondernutzungsgebührensatzung
Formulare | |
Sondernutzungserlaubnis |
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