Bebauungsplan
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Herr K. Melnikow | 0551 8201-191 | ![]() |
![]() |
Der Bebauungsplan ist eine gemeindliche Satzung (Ortsrecht), die die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die Nutzung der Grundstücke enthält.
Während der Flächennutzungsplan noch keine unmittelbare Wirkung für den einzelnen Bürger entfaltet, sind die Festsetzungen eines Bebauungsplanes für die Eigentümer /Verfügungsberechtigten der im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes liegenden Grundstücke rechtsverbindlich.
Wenn der Flächennutzungsplan noch Festsetzungen für das gesamte Gebiet einer Kommune trifft, beschränkt sich der Bebauungsplan auf einen kleinen Teil des Gebietes.
Bebauungspläne sind aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Das bedeutet, dass eine Bebauungsplanfestsetzung den Festsetzungen des Flächennutzungsplanes nicht entgegenstehen darf. Es ist jedoch möglich, parallel zum Bebauungsplanverfahren den Flächennutzungsplan anzupassen.
Das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes ist durch das Baugesetzbuch geregelt. Wichtige Verfahrensschritte sind neben der Beteiligung der sog. Träger öffentlicher Belange insbesondere die frühzeitige Bürgerbeteiligung und die öffentliche Auslegung. Ziel dieses Verfahrens ist es Konflikte möglichst frühzeitig zu erkennen und einen gerechten Ausgleich der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander zu schaffen.
Der Bebauungsplan bildet die Entscheidungsgrundlage für den Landkreis Göttingen im Baugenehmigungsverfahren. Ein Bauvorhaben ist zulässig, wenn es den Festsetzungen des Bebauungsplanes entspricht und die Erschließung gesichert ist.
Ein Bebauungsplan wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Danach wird er durch Bekanntmachung rechtsverbindlich.
Für nähere Informationen können Sie sich an das Planungsamt Ihrer Gemeinde oder die Bauaufsichtsbehörde Gemeinde bzw. Landkreis wenden.
§§ 30 ff. Bauesetzbuch (BauGB)