Ausländische Gäste -Einladung-
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Frau J. Jahns | 0551 8201-115 | ![]() |
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Herr B. Garbode | 0551 8201-114 | ![]() |
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Frau T. Fiedler | 0551 8201-116 | ![]() |
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Frau M. Jahn | 0551 8201-115 | ![]() |
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Frau M. Kunze | 0551 8201-116 | ![]() |
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Für bestimmte Herkunftsländer ist eine Verpflichtungserklärung zur Einladung ausländischer Gäste erforderlich.
Hierbei verpflichtet sich der Gastgeber für evtl.anfallende Kosten mit seinem Vermögen zu haften.
Für die Bearbeitung des Antrages ist die Ausländerbehörde des Landkreises Göttingen zuständig.
Ausgefüllter Antrag auf Ausfertigung einer Verpflichtungserklärung ( im Bürgerbüro erhältlich )
Meldebescheinigung aller Familienangehörigen
Mietvertrag ggf. Nachweis über Eigentum
Einkommensnachweis
Krankenversicherungsnachweis für den Gast
Personalausweis/Reisepass
Nachweis über bereits abgegebene Verpflichtungserklärungen
Für die Meldebescheinigung 9,00 Euro.
Weitere Gebühren sind bei der Ausländerbehörde des Landkreises Göttingen zu erfragen.