Plakatierungsgenehmigung
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Herr F. Kopp | 0551 8201-112 | ![]() |
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Wenn Sie im öffentlichen Bereich innerhalb der Ortschaften des Flecken Bovenden Plakate anbringen wollen, müssen Sie beachten, dass für das Plakatieren eine Genehmigung erforderlich ist. Zugelassen sind Plakate im Format bis DIN-A-1.
Ein entsprechender Antrag (siehe unter Formulare) ist beim zuständigen Amt für Finanzen, Ordnung und Soziales, Fachbereich Ordnung, zu stellen. Wir informieren Sie gerne darüber, welche Regelungen beim Plakatieren beachtet werden müssen.
Bei Genehmigung sind folgende Auflagen einzuhalten:
Plakate dürfen nicht befestigt oder aufgestellt werden:- im Kreuzungs- bzw. Einmündungsbereich von Straßen,- an Fußgängerüberwegen, Ampeln oder Verkehrszeichen.
Sollte beabsichtigt sein, Plakate an Laternen zu montieren, so sind hierfür geeignete, nicht rostende Befestigungsmaterialien, z.B. Kabelbinder, zu verwenden.
Der Abstand zwischen der Unterkante des Plakates und der Oberfläche des Gehweges muss mindestens 2,20 m betragen.
Für Plakate, die außerhalb der geschlossenen Ortslage, also außerhalb der Ortsdurchfahrt, angebracht bzw. aufgestellt werden sollen, kann von hier keine Erlaubnis erteilt werden. Hierfür wenden Sie sich bitte direkt an das dafür zuständige Straßenbauamt Gandersheim.
Falls Plakate an Zäunen o. ä. angeschlagen werden sollen, die zu Privatgrundstücken gehören, so ist hierfür die gesonderte Erlaubnis des jeweiligen Eigentümers erforderlich.
Die Plakate/Plakatwände sind spätestens einen Tag nach Ablauf des Plakatierungszeitraumes wieder zu entfernen.
Außer dem Antrag werden keine Unterlagen benötigt.
Für die Erteilung einer Erlaubnis beträgt die Mindestgebühr 20,00 €. Ansonsten gelten je Plakat folgende Gebührensätze:
0,50 € täglich
1,00 € wöchentlich
§ 2 der Gefahrenabwehrverordnung zum Schutze der öffentlichen Sicherheit im Flecken Bovenden vom 08.12.2000 in der zurzeit geltenden Fassung
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