Steueridentifikationsnummer (bisher Lohnsteuerkarte)
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Frau J. Jahns | 0551 8201-115 | ![]() |
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Herr B. Garbode | 0551 8201-114 | ![]() |
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Frau T. Fiedler | 0551 8201-116 | ![]() |
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Frau M. Jahn | 0551 8201-115 | ![]() |
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Frau M. Kunze | 0551 8201-116 | ![]() |
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Ihre Steueridentifikationsnummer:
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat im Jahr 2008 mit der Vergabe der Steueridentifikationsnummern begonnen. Viele Millionen Bürgerinnen und Bürger haben entsprechende Schreiben mit ihrer persönlichen Steueridentifikationsnummer erhalten.
Diese Steueridentifikationsnummern benötigen Sie in Zukunft zur Regelung Ihrer Angelegenheiten beim Finanzamt.
Information nicht erhalten oder verlegt:
Sollte Sie die Information nicht erhalten haben, oder das Schreiben ist verloren gegangen, haben Sie unter http://www.identifikationsmerkmal.de/ die Möglichkeit, eine Abfrage der ihnen zugeteilten Steuer-ID durchzuführen.
Eine schriftliche Auskunft beim Bundeszentralamt für Steuern über die Steuer- ID wird nur erteilt, wenn die Angaben: Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum und -ort mit den bei dem BZSt aufgrund der Datenübermittlung aus dem Meldewesen gespeicherten Angaben übereinstimmen.
Die Anschrift lautet: Bundeszentralamt für Steuern, 53221 Bonn
Auskunft auch über das Bürgerbüro möglich:
In den meisten Fällen ist die Steueridentifikationsnummer inzwischen auch bei den Daten des Einwohnermeldeamtes gespeichert.
Bei persönlicher Vorsprache - bitte Ausweis nicht vergessen - erhalten Sie ihre Steueridentifikationsnummer sofort.
Sie können auch jemanden bevollmächtigen:
Sie können jemanden schriftlich bevollmächtigen, für Sie die Steuer-ID zu erfragen.
Geben Sie bitte zusätzlich zur Vollmacht Ihren Personalausweis mit.
Die oder der Bevollmächtigte muss sich mit seinem eigenen Ausweis identifizieren können.